Der KARL MAYER GROUP kann im Kampf gegen die Produktpiraterie einen wichtigen Sieg in China verbuchen.
Das innovative Unternehmen des Textilmaschinen- und Anlagenbaus hat eine Patentverletzung durch ihren Mitbewerber, die Fujian Xin Gang Textile Machinery Co. Ltd., angezeigt und nach einem mehrjährigen Streit vor Gericht in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Verfahren startete bereits 2021 vor dem Shanghai Intellectual Property Court. Das endgültige Urteil wurde nach einer Revision durch die KARL MAYER GROUP im Mai 2024 vom Oberstes Volksgericht der Volksrepublik China gefällt. Es fiel zu Gunsten des Klägers aus Deutschland aus. Die Gegenklage von Fujian Xin Gang Textile auf Löschung des betreffenden Patents wurde abgewiesen, und der chinesische Hersteller muss den Bau und das Anbieten der Maschinen mit der technischen Lösung, um die die rechtliche Auseinandersetzung ging, sofort einstellen. Zudem wurde eine Geldstrafe verhängt.
Gegenstand des Rechtsstreits war ein konstruktives System zum Beheizen der Hebeltragewelle von Trikot- und Raschelmaschinen. Durch die intelligente Lösung gleichen die mit Carbonbarren ausgerüsteten Maschinen des Technologieführers sich verändernde Umgebungstemperaturen aus. Für die technische Innovation wurde im November 2011 ein Patent in China erteilt.